Dos and Don’ts bei der Bewertung von KMU

06.04.2017
Author wevalue AG

Fehler bei der Unternehmensbewertung und wie man sie vermeidet

Unternehmensbewertungen werden zunehmend kritisch überprüft, von Berufskollegen, Rechtsanwälten und Gerichten. Eine Unternehmensbewertung ist nicht wiederholbar. Ein einmal ausgefertigtes Gutachten kann nicht «zurückgeholt» werden, daher gilt es, Fehler zu vermeiden. Der Beitrag gibt dazu Hinweise.

Einleitung

Unternehmensbewertung ist eigentlich unmöglich, denn der Kaufmann zahlt nur für die Zukunft – und die ist ungewiss. Wie Prognosen können auch Unternehmensbewertungen falsch sein. Das Bundesgericht (BGer) hat jüngst entschieden, dass enttäuschte Werterwartungen bei einem Unternehmenskauf einen Grundlagenirrtum begründen können. Im entschiedenen Fall wurden u. a. Fehler in der vom Berater des Käufers erstellten Bewertung geltend gemacht («Mängel bezüglich der allgemein anerkannten Bewertungsmethoden»). Die sich daraus ergebenden Haftungsrisiken für Bewertende liegen auf der Hand.

Der Beitrag geht auf häufige Fehler bei der Bewertung von KMU ein und gibt Hinweise, wie man diese vermeiden kann.

Lesen Sie hier den vollständigen Beitrag aus dem EXPERT FOCUS 2017|4.

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